Für Auslandsreisen erforderlich – Auslandsreisekrankenversicherung

Tags: Absicherung Krankenverischerung Reisen

Gesetzliche Kasse mit kostenloser Auslandsreisekrankenversicherung


Eigentlich sollen es die schönsten Wochen des Jahres werden – und doch lauern vor allem im Urlaub viele Gefahren. Schnell ist beim Sport ein Knöchel verstaucht oder der Arm gebrochen, ungewohntes Klima und Ernährung können für einen fiebrigen Kopf und einen verdorbenen Magen sorgen. Wer dann im Ausland einen Arzt aufsucht oder im Krankenhaus behandelt wird, muss oft tief in die eigene Tasche greifen. Denn manchmal wird die europäische Krankenversichertenkarte ebenso wie der gute alte Auslandskrankenschein einfach nicht akzeptiert. Die Behandlungskosten müssen dann vor Ort bar bezahlt werden und übersteigen die im Nachhinein erstattungsfähigen Abrechnungssätze deutlich.

Unkalkulierbare Risiken abdecken

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist deshalb ein Muss, um unbeschwert in die Ferien starten zu können. “Ihr Vorteil besteht darin, dass sie weltweit für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente aufkommt”, sagt Björn Hansen, Vorstand der BKK Wirtschaft & Finanzen. “Nicht zuletzt aber deckt sie unkalkulierbare Risiken wie den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Hause ab. Dieser verursacht schnell Kosten von über 10.000 Euro.”

Was viele nicht wissen: Auch bei Notfällen im EU-Ausland und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung zwar die Behandlungskosten, den Rücktransport zahlt sie jedoch nicht. Hansen: “Ein Rücktransport ist aber häufig allein schon wegen der besseren Verständigung mit den Ärzten und wegen der Nähe zu Verwandten und Freunden nützlich.”

Für die meisten sind es die schönsten Wochen des Jahres - doch auch im Urlaub ist man vor Krankheit und Unfällen nicht gefeit. (Foto: djd/BKK Wirtschaft & Finanzen)

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Gesetzliche Kasse mit kostenloser Zusatzversicherung

Die BKK Wirtschaft & Finanzen bietet als eine von wenigen frei wählbaren gesetzlichen Kassen ihren Kunden eine kostenlose private Urlaubsreisekrankenversicherung an (mehr Informationen: www.bkk-wf.de). Bei allen Urlaubsreisen bis zu sechs Wochen besteht für die Kunden einschließlich ihrer mitversicherten Familienangehörigen eine über den normalen gesetzlichen Leistungsanspruch bei der BKK hinausgehende 100-prozentige Kostenerstattung bei akut medizinisch notwendiger Behandlung. Kooperationspartner der gesetzlichen Krankenkasse bei dieser kostenlosen Zusatzleistung ist ein privater Krankenversicherer.

Bei Reisen in das Ausland sind auch besonders Reiseversicherungen wichtig.  Hier finden Sie alle Anbieter für Reiseversicherung im Vergleich.  

 

 

 

 


Kategorie: Tipps

02.03.2010 - Suchwörter: , ,
 Quelle: djd/pt



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