1,6 Millionen Renten gehen schon ins Ausland
Die Deutsche Rentenversicherung Bund zahlt derzeit nach eigenen Angaben rund 1,6 Millionen gesetzliche Renten in andere Länder – damit hat sich der Wert seit 1992 annähernd verdoppelt. Wer in Deutschland Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat, dem wird sie dorthin überwiesen, wo er sich aufhält. Grundsätzlich gehen alle Renten also auch ins Ausland. Im Detail kann es aber von Land zu Land Unterschiede geben. Deshalb gibt es die Empfehlung der Deutschen Rentenversicherung, vor einem Umzug in ein anderes Land unbedingt eine ihrer Beratungsstellen aufzusuchen.
Zusatzpolicen überprüfen
Wer privat krankenversichert ist, bleibt es auch im Ausland. Gesetzlich Versicherte, die dauerhaft in einem anderen europäischen Land leben, müssen sich für das Gesundheitssystem ihrer neuen Heimat anmelden, zahlen ihre Beiträge aber weiterhin in Deutschland. “Wer sich beispielsweise mit einer privaten Zahnzusatzversicherung eine höherwertige Versorgung gesichert hat, sollte unbedingt überprüfen, ob die Zusatzpolice auch im Ausland gilt”, betont Susanne Besold von den Ergo Direkt Versicherungen. Die Zusatztarife des Fürther Direktversicherers beispielsweise sind weltweit gültig.
Für Deutsche, die im Ausland leben, gibt es in zahlreichen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen. Darin ist detailliert geregelt, welchem Staat für welche Einkunftsart die Besteuerung zusteht. Seit 2005 ist mindestens die Hälfte der gesetzlichen Rente in Deutschland zu versteuern. Wer 2010 in den Ruhestand eintrat, wurde mit 60 Prozent seiner Rente veranlagt, für Neurentner im Jahr 2040 werden es die vollen 100 Prozent sein. Zuständig für alle im Ausland lebenden Rentner ist das Finanzamt Neubrandenburg (www.finanzamt-neubrandenburg.de).
14.05.2011 - Suchwörter: Auslandsaufenthalt, Familienurlaub, Ferien, Freizeit