Wer häufig unter starken Schmerzen leidet, der möchte natürlich die schmerzstillenden Medikamente, die ihm sein Arzt verschrieben hat, auch mit in den Urlaub nehmen. Doch spätestens am Zoll kann dies Ärger geben. Der Reiseexperte Thomas Meyer von www.fluege.de erklärt, wie man sich verhalten sollte: “Wer einen Kurzaufenthalt bis zu 30 Tagen in den so genannten Schengen-Staaten plant, benötigt für die Mitnahme von starken Schmerzmitteln ein Dokument, das vom Arzt ausgefüllt und von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt wurde”. Wer Reisen in andere Länder plane, sollte sich eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung gemäß den Richtlinien des International Narcotics Control Board (INCB) ausstellen lassen, so der Experte weiter.
[/caption]“ Diese muss ebenfalls beglaubigt werden und Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthalten “, so Meyer.
13.08.2010 - Suchwörter: Flug, Reisegepäck, Reisekrankheiten, Urlaub