Ein Zettelchen hängt am Briefkasten: “Familie Schmidt ist zwei Wochen im Urlaub, Post bitte beim Nachbarn abgeben.” Wer sich auf diese Weise in die Ferien verabschiedet, kann Langfingern gleich persönlich eine Einladung zustellen. Aber auch für weniger Leichtsinnige gilt: Urlaubszeit ist Einbruchszeit – 90 Prozent der Taten werden begangen, wenn die Bewohner unterwegs sind.
Anwesenheit simulieren
Die wichtigste Vorkehrung gegen böse Überraschungen: Auch in der Urlaubszeit muss das Haus bewohnt erscheinen. “Es ist wirklich am besten, man beauftragt eine Vertrauensperson, einen Nachbarn oder Freunde, das Haus oder die Wohnung für die Urlaubszeit zu betreuen”, sagt Markus Kasper von den Ergo Direkt Versicherungen. Diese Person könne dafür sorgen, dass der Briefkasten nicht überquillt, der Rasen nicht auf einen halben Meter wächst und die Rollläden bewegt werden. Wenn die Rollos ständig heruntergelassen sind, merkt auch der dümmste Einbrecher, dass niemand zu Hause ist.
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Eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid im Auftrag der Ergo Direkt Versicherungen ergab, dass tatsächlich 84 Prozent der Bundesbürger bei längerer Abwesenheit auf die regelmäßige Kontrolle ihres Domizils durch Freunde oder Verwandte setzen. Licht-Zeit-Schaltuhren nutzen 23 Prozent der Befragten, 22 Prozent lassen während einer längeren Reise sogar jemanden bei sich wohnen.
Hausratversicherung für den Schadensfall
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste: Wer längere Zeit verreist, sollte sein Haus oder die Wohnung nicht nur regelmäßig durch Freunde oder Bekannte kontrollieren lassen, sondern zusätzlich gezielte Sicherungsmaßnahmen ergreifen. So können Wohnungs- und Terrassentür sowie Erdgeschossfenster beispielsweise mit Spezialschlössern versehen werden. Einige Langfinger lassen sich aber auch davon nicht abschrecken. Haben die Geschädigten eine Hausratpolice, müssen sie zumindest für den finanziellen Schaden nicht aufkommen. Eine Hausratversicherung zahlt aber nicht nur nach Einbruchdiebstahl, sondern auch nach einem Brand, Leitungswasserschaden, Sturm, Hagel oder nach Überspannungsschäden.
Bei Umbau oder Ausbau besteht das Risiko der Unterversicherung
Wie viel Wert sich angesammelt hat, wird in den meisten Haushalten unterschätzt. Schon einige Anzüge können mehrere Tausend Euro ausmachen, für die Sammlung von Damenschuhen gilt das erst recht. Maßgeblich für die Hausratversicherung ist stets der Neuwert der Dinge und nicht der weitaus niedrigere Zeitwert. Erstattet wird also der Betrag, der aktuell notwendig wäre, um beschädigte oder verschwundene Sachen wiederzubeschaffen. Wertvolle Möbel oder Schmuck sollten Versicherte daher unbedingt fotografieren. Und die Rechnungen sollten separat aufgehoben werden, damit man etwa bei einem Diebstahl nachweisen kann, dass man sie tatsächlich besessen hat.
Markus Kasper von den Ergo Direkt Versicherungen: “Als Faustregel für einen normal ausgestatteten Haushalt gehen wir von einer Versicherungssumme von mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche aus. Wer diese Fläche also beispielsweise durch einen nachträglichen Dachausbau oder Umbau erweitert, sollte dies seiner Versicherung melden – die Versicherungssumme wird dann an die größere Fläche angepasst.”
Vergleichen und sparen
Viele Bundesbürger zahlen für den wichtigen Schutz ihres Hausrats allerdings zu viel Geld. Das stellten die Verbraucherschützer von “Finanztest” im Heft 01/09 fest. Wer bereits eine Hausratversicherung hat, sollte also prüfen, ob sich ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter lohnt. Die Tarife von 52 Versicherern wurden für einen Modellfall – 85-Quadratmeter-Wohnung, Versicherungssumme 56.000 Euro – untersucht. Im norddeutschen Wilhelmshaven, der mittelgroßen Musterstadt, kostet die Absicherung bei den Ergo Direkt Versicherungen beispielsweise nur 47 Euro pro Jahr, beim teuersten Anbieter waren es 215 Euro. Der Fürther Direktversicherer hatte auch im sächsischen Freital – dem Beispiel für einen ländlichen Ort mit maximal 50.000 Einwohnern – mit einem Jahresbeitrag von nur 37 Euro die Nase vorn. In diesem günstigen Schutz sind Überspannungsschäden in Höhe von zehn Prozent der Versicherungssumme eingeschlossen.
Einige Langfinger lassen sich auch von den besten Vorsichtsmaßnahmen nicht abschrecken. Haben die Geschädigten eine Hausratpolice, müssen sie zumindest für den finanziellen Schaden nicht aufkommen. (Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen)
Ganoven machen keine Ferien, sie haben immer Saison. (Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen)
Der Schlüssel unter der Fußmatte
Wer allzu leichtsinnig mit seinem Hab und Gut umgeht, riskiert den Schutz seiner Hausratversicherung: Bei grober Fahrlässigkeit wird nur ein gewisser Prozentsatz der Versicherungssumme übernommen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Schlüssel im Urlaub unter der Fußmatte liegt, damit der freundliche Nachbar die Blumen gießen kann. Markus Kasper: “Generell gilt: Je geringer die eigene Schuld, desto mehr bekommt man aus der Hausratversicherung.” Darf man beispielsweise im Erdgeschoss das Fenster bei Abwesenheit gekippt lassen? Markus Kasper: “Kommt auf die Dauer der Abwesenheit an: Ist man nur kurz einkaufen oder bringt das Kind zur Schule, besteht voller Versicherungsschutz. Fährt man dagegen zur Arbeit oder gar in den Urlaub, liegt grobe Fahrlässigkeit vor und der Versicherer übernimmt nur einen Teil der Schäden.”
24.04.2010 - Suchwörter:
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Versicherung