Wenn der Flieger nicht fliegt – Tipps zum Passagierrecht

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Passagierrecht - Ein Tornado tobt oder der Vulkan speit Aschewolken


Ein Tornado tobt oder der Vulkan speit Aschewolken: Wenn am Himmel Stillstand herrscht, welche Rechte haben Passagiere? Rat weiß der Reiseexperte Thomas Meyer von www.fluege.de: “Im Unterschied zu den Airlines, die auf den Schäden, die aus dem Flugverbot resultieren, sitzenbleiben, haben Fluggäste Anspruch auf eine Beförderung zum Zielort beziehungsweise Anspruch auf Schadenersatz.” Wichtig sei es auf jeden Fall, so der Experte, sich mit seiner Airline unter Angabe der Buchungsnummer in Verbindung zu setzen beziehungsweise auf deren Website nachzusehen und sich nach airlinespezifischen Regelungen zu erkundigen. Meyer: “Wird ein Flug auf einen anderen Flughafen umgeleitet, kann der Fluggast die Rückreise selbst organisieren und die Kosten für Bus- oder Bahnfahrt der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. 

Bei Flugausfall kann der Passagier entweder den vollen Preis zurückverlangen oder sich ein neues Ticket ausstellen lassen. Umbuchungsgebühren dürfen dabei nicht berechnet werden.”



24.08.2010 - Suchwörter: , , ,
 Quelle: djd/pt

 Bildquelle: Foto: djd/www.fluege.de



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