Die Deutschen haben ihre Lust am mobilen Heim bereits vor Jahrzehnten entdeckt – über eine halbe Million von ihnen hängt ihren Wohnwagen Jahr für Jahr ans Auto. Wer das erste Mal mit dem Gefährt unterwegs ist, für den lohnt sich ein Sicherheitstraining, um das Verhalten seines Gespanns in Kurven, beim Rangieren und in gefährlichen Situationen kennen zu lernen. Aber auch für die alten Hasen nützt es, sich ein paar Regeln bewusst zu machen, die der ADAC zusammengestellt hat, um sicher ans Ziel zu kommen.
Hilfreiche Sicherheitstipps
So sollte man Zusatzspiegel benutzen, die einen Blick auf die Achse des Wohnwagens ermöglichen. Das erleichtert das Rangieren, hilft aber auch bei der Orientierung in Kurven und bei engen Baustellendurchfahrten. Wichtig ist es zudem, während der Fahrt deutlich mehr Abstand zu halten, denn mit einem Anhänger verlängert sich der Bremsweg. Außerdem daran denken, die Last möglichst tief und gleichmäßig im Wohnwagen zu verteilen und schwere Gegenstände im Bereich der Achse zu platzieren. Dabei darf die zulässige Achslast sowie das Gesamtgewicht nicht überschritten werden und die Stützlast den am Fahrzeug angegebenen Maximalwert nicht überschreiten. Aber auch beim deutlichen Unterschreiten dieses Wertes verringert sich die Fahrstabilität. Beim Ankuppeln sollte man darauf achten, dass die Kupplung korrekt einrastet und das Abbremsseil am Kupplungshals angebracht ist. Vor Fahrtantritt gilt es, die Lichtanlage – insbesondere Rücklichter und Blinker – zu überprüfen. Das elektrische Verbindungskabel zwischen Wohnwagen und Auto unbedingt so anbringen, dass es auch in engen Kurven nicht zu kurz ist. Außerdem daran denken, vor Fahrtantritt den Reifendruck zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren.
Parken, aber wo?
Die Freiheit des Wohnwagen- oder Wohnmobilbesitzers, überall sein Heim zu errichten, scheitert oft am Banalen: dem Parkverbot. Und wenn da keines steht, bleibt die Unsicherheit: Wie lange kann ich meine fahrende Herberge hier parken? Hierfür hat die Stiftung Warentest die Regeln zusammengefasst. Die wichtigste Regel: Was die Parkdauer angeht, sind Wohnmobile normalen Pkws gleichgestellt. Sie können auf öffentlichen Straßen ohne Parkverbot parken, bis die Zulassung abgelaufen ist. In gewissem Widerspruch dazu steht die Tatsache, dass auf Straßen, wo nur Pkws parken dürfen, Wohnmobilen das Parken verboten ist. Ist das Parken nur Lkws gestattet, dürfen dort auch Wohnmobile parken, müssen dann aber mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Falls das Parken auf Gehwegen generell gestattet ist, dürfen dort auch Wohnmobile bis 2,8 Tonnen stehen.
Paradoxe Regelungen
Die betrüblichste Nachricht für Wohnmobiler: Übernachten dürfen sie auf öffentlichen Straßen offiziell nicht (Wohnwagen aber paradoxerweise zwei Wochen lang), es sei denn, die Übernachtung dient der “Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit”. Da das Vorhandensein bzw. Fehlen – etwa Übermüdung oder Alkoholisierung – schwer nachzuweisen ist, tolerieren deutsche Verkehrswächter eine einmalige Übernachtung im Allgemeinen. Am wenigsten wird man in Industriegebieten, Friedhofsparkplätzen oder an Hallenbädern gestört. Tipp: Man sollte weder Trittstufen, Tisch noch Stühle vors Mobil stellen. Denn das würde auf ein “campingähnliches Leben” hinweisen.
02.09.2011 - Suchwörter: Autofahrt, Erholung, Familienspaß, Sicherheit, Wohnmobil