Wichtige Tipps für die Fahrt in den Skiurlaub – Autos fit machen

Tags: Auto Versicherung Winterurlaub

Das Auto winterfest machen


Für viele Bundesbürger ist der Winterurlaub der Höhepunkt des Jahres. Autofahrer sollten vor der Fahrt in die Skigebiete einige wichtige Tipps beachten. “Unabhängig von den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sollte es für jeden Autofahrer selbstverständlich sein, neben der Fahrweise auch die Bereifung an die Wetterverhältnisse anzupassen”, sagt Dierk Engelke, Leiter der Kfz-Schadenabteilung beim Versicherer HDI-Gerling. Außerdem sollten die Reifen nicht zu alt sein. Auch wenn sie noch ausreichend Profil aufweisen, sollten sie spätestens nach sieben Jahren ausgetauscht werden, da das Gummi mit der Zeit aushärtet und die Haftfähigkeit damit abnimmt.

Ausstattung überprüfen

Bremsflüssigkeit, Ölstand und Kühlflüssigkeit inklusive Frostschutz sollten rechtzeitig überprüft werden. Um zu verhindern, dass das Wasser in der Scheibenwaschanlage gefriert, gehört zudem ausreichend Frostschutzmittel ins Wasser. Für freie Sicht sorgt ein Eiskratzer, per Handfeger bekämpft man Schnee auf Dach, Motorhaube und Scheinwerfern. Dierk Engelke: “Dabei sollte man sich genug Zeit nehmen und das Auto gründlich von Schnee und Eis befreien. Denn Verkehrsverstöße wie ‘Gucklochfahren’ können mit einem saftigen Bußgeld geahndet werden.” Die Windschutzscheibe lässt sich zudem mit einer speziellen Folie abdecken. Das Behandeln der Tür- und Kofferraumdichtungen mit Silikon- oder Hirschtalgstiften verhindert, dass die Türen festfrieren, der griffbereite Türschlossenteiser ermöglicht oft erst den Zutritt zum Auto.

 

Batterie im Blickpunkt

Besonderes Augenmerk verdient die Batterie. Beim Startvorgang bei Minusgraden wird sie besonders gefordert. Gerade im Winterurlaub sollte man sich deshalb auf eine Stromversorgung verlassen können, die die volle Leistung bringt. Ein Rundgang um das Auto lohnt sich ebenfalls: Sind alle Lichter und Blinker in Ordnung? Funktioniert die Nebelschlussleuchte? Ein Autofahrer, der mit defekter Beleuchtung angehalten wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Außerdem kann die Weiterfahrt untersagt werden, bis die Mängel behoben sind.



09.01.2011 - Suchwörter: , ,
 Quelle: djd/pt

 Bildquelle: Foto: djd/HDI Gerling



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