Autounfall im Ausland – Wenn’s im Ausland kracht

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Auch für den Fall der Fälle sollte man gut vorbereitet sein


Etwa 150.000 deutsche Urlauber werden laut einer Statistik des Zentralrufs der Autoversicherer in jedem Jahr im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt. Vor der Fahrt in die Ferien sollte man sich deshalb auch auf solche Eventualitäten gut vorbereiten. “Jeder Autofahrer sollte unbedingt die Grüne Karte als Nachweis über die eigene Haftpflichtversicherung dabeihaben”, empfiehlt Edgar Schmitt von den Ergo Direkt Versicherungen. “Sie wird von jeder Versicherung ausgestellt.” Innerhalb der Europäischen Union ist die Karte zwar nicht mehr Pflicht, erleichtert jedoch die Schadensregulierung. Außerhalb der EU ist sie dagegen nach wie vor vorgeschrieben. Ebenfalls ins Handschuhfach gehört der sogenannte Europäische Unfallbericht. Ihn gibt es beispielsweise bei den großen Automobilclubs oder dem Kfz-Versicherer; er ist in jedem Land nahezu identisch. “Dementsprechend kann jeder Unfallbeteiligte das Formular im Notfall in seiner Landessprache ausfüllen”, erklärt Schmitt. “Dagegen sollte man im Ausland grundsätzlich nichts unterschreiben, was man nicht versteht”

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Andere Länder, andere Sitten

Für den Fall eines Unfalls gibt es in den einzelnen europäischen Ländern unterschiedliche Regeln. In den osteuropäischen EU-Staaten muss nach Angaben des Automobilclubs von Deutschland (AvD) beispielsweise immer die Polizei eingeschaltet werden, sonst gibt es bei der Ausreise Probleme. Ist das Fahrzeug beschädigt, können Touristen die Länder ohne eine polizeiliche Bescheinigung über die Unfallbeteiligung nicht verlassen. In Italien, den Niederlanden oder Spanien dagegen nimmt die Polizei laut AvD grundsätzlich nur Unfälle mit Personenschaden auf. Im Fall eines Totalschadens müssen sich ausländische Autobesitzer mit den zuständigen Zollbehörden in Verbindung setzen.

Wie kommt man an sein Geld?

Wie kommt man dann, wenn man an einem Verkehrsunfall im Ausland nicht schuldig ist, an sein Geld? “Wird ein Deutscher im Ausland durch ein im Ausland versichertes Fahrzeug geschädigt, kann er entweder mit dem ausländischen Haftpflichtversicherer Kontakt aufnehmen oder sich in Deutschland nach EU-Recht an einen sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers wenden”, sagt Edgar Schmitt. “Die Abwicklung erfolgt in diesem Fall beispielsweise nach italienischem Recht in Deutschland.” Welcher Schadensregulierungsbeauftragte für die Versicherung des Unfallgegners zuständig ist, erfährt man beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Rufnummer 0180-25026. “Gibt es bei einem Unfall im Ausland Verletzte, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten”, rät Schmitt.

Achtung: Warnwestenpflicht

In verschiedenen Ländern, beispielsweise in Italien, Österreich, Portugal und Spanien, müssen Personen, die aufgrund eines Unfalls oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten, eine Warnweste anlegen. Bei Nichtbeachtung droht unter Umständen ein Bußgeld. Deshalb sollte man sich vor Urlaubsantritt nach einer möglichen Warnwestenpflicht erkundigen oder am besten eine Warnweste griffbereit auf der Reise mitführen. Darauf weist das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Broschüre mit Verhaltensregeln nach einem Unfall hin. Die Broschüre steht zum kostenlosen Download unter www.justiz.nrw.de bereit. “Generell sollten in jedem Kraftfahrzeug Warnwesten vorhanden sein und im Fall eines Unfalls oder einer Panne zum eigenen Schutz auch in Deutschland getragen werden”, ergänzt Schmitt.

“Mallorca-Police” nicht vergessen

Bei der sogenannten Mallorca-Police handelt es sich um eine europaweite Zusatzversicherung für Mietwagen – sie gilt also nicht nur auf der spanischen Ferieninsel. Edgar Schmitt von den Ergo Direkt Versicherungen erläutert: “Wenn man mit dem Mietwagen einen Unfall verursacht und der Schaden höher ist als die Deckungssumme der mit dem Leihwagen gebuchten Versicherung, zahlt man ohne Mallorca-Police die Differenz aus der eigenen Tasche. Daher sollte man schon zu Hause prüfen, ob die eigene Kfz-Haftpflicht eine solche Klausel enthält.” In diesem Fall ergänzt der Versicherer die Deckungssumme der örtlichen Mietwagenversicherung bis zur Höhe der deutschen Deckungssumme. “Ist der Mietwagen mit weniger als 500.000 Euro haftpflichtversichert, ist eine solche Mallorca-Police dringend zu empfehlen”, meint Schmitt.

Egal wo es passiert: Nach einem Unfall muss zunächst der Ort des Geschehens gesichert werden.

Andere Länder, andere Sitten: Auch für den Fall eines Unfalls gibt es in den einzelnen europäischen Staaten unterschiedliche Regeln.

Tipps in Kürze

- Rechtzeitig vor der Fahrt alle Dokumente und Telefonnummern checken.
- Dazu zählen der Führerschein, der Kfz-Schein, der Ausweis, die Grüne Versicherungskarte und der Europäische Unfallbericht.
- Im Fall eines Falles können auch die Hotelanschrift und die Telefonnummern von Angehörigen hilfreich sein. Wer Mitglied in einem Automobilclub ist, sollte die entsprechende Karte mit sich führen.
- Bei einem Unfall: Nichts unterschreiben, was man nicht versteht. Unfallort und -autos fotografieren. Daten des Unfallgegners notieren, Europäischen Unfallbericht ausfüllen.



23.03.2011 - Suchwörter: , , ,
 Quelle: djd/pt

 Bildquelle: djd/Ergo Direkt Versicherungen



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